Gesetze / Beratungshilfegesetz
BerHG§ 13
Ist der Antrag auf Beratungshilfe vor dem 1. Januar 2014 gestellt worden oder ist die Beratungshilfe vor dem 1. Januar 2014 gewährt worden, ist dieses Gesetz in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung anzuwenden.
Änderungsverlauf
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25.06.2021 Ausfertigung
§ 13 aufgehoben durch Artikel 12 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I 2154)
BGBl. 2021 I S. 2154
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31.08.2013 Ausfertigung
§ 13 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. August 2013 (BGBl. I 3533)
BGBl. 2013 I S. 3533
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15.12.2004 Ausfertigung
§ 13 umnummeriert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I 3392)
BGBl. 2004 I S. 3392
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