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§ 13 BeratHiG

Beratungshilfegesetz

Außer Kraft: § 13 ist seit 01.08.2021 nicht mehr im BeratHiG enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.

Ist der Antrag auf Beratungshilfe vor dem 1. Januar 2014 gestellt worden oder ist die Beratungshilfe vor dem 1. Januar 2014 gewährt worden, ist dieses Gesetz in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung anzuwenden.