Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 15/3281 · S. 13
Zu Artikel 2 (Änderung des Beratungshilfegesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Beratungshilfegesetzes) Zu Nummer 1 (Abkürzung) Die Gesetzesüberschrift soll durch die bereits bisher üb- liche, nicht amtliche Abkürzung „BerHG“ ergänzt werden. Zu Nummer 2 (Streichung der Abschnitte) Nach der vorgeschlagenen Streichung überflüssiger Vor- schriften (Nummer 4) hat das Gesetz nur noch 14 Paragra- fen. Der zweite und dritte Abschnitt hätten jeweils nur noch einen bzw. zwei Paragrafen. Die Zwischenüberschriften des Gesetzes sollen daher ganz gestrichen werden. Zu Nummer 3 (§ 10 – neu –) Ist ausländisches Recht anzuwenden, kommt Beratungshilfe bislang gemäß § 2 Abs. 3 nur in Betracht, sofern der Sach- verhalt Beziehungen zum Inland aufweist. Die Vorgaben der Richtlinie 2003/8/EG erfordern nunmehr eine Öffnung des Beratungshilfegesetzes auch für Angelegenheiten, in denen das Recht anderer Staaten Anwendung findet. Die er- forderliche Anpassung des Beratungshilfegesetzes soll in dem neu gefassten § 10 erfolgen, in welchem übersichtlich alle Regelungen gebündelt werden, die sich mit der grenzü- berschreitenden Beratungshilfe befassen. Die bisher in § 10 geregelte Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte ist mit der Vollziehung dieser Änderungen überflüssig geworden. Zu Absatz 1 Ergänzungsbedarf ist insbesondere aus Artikel 3 Abs. 2 Buchstabe a der Richtlinie abzuleiten, wonach die Prozess- kostenhilfe nur dann angemessen im Sinne des Absatzes 1 ist, wenn sie eine vorprozessuale Rechtsberatung im Hin- blick auf eine außergerichtliche Streitbeilegung sicherstellt. Die Richtlinie fasst somit unter den Begriff der Prozess- kostenhilfe auch Komplexe, die im deutschen Recht termi- nologisch der Beratungshilfe zuzuordnen sind. Die zuvor genannte Vorgabe der Richtlinie soll in Absatz 1 Nr. 1 des neu geschaffenen § 10 berücksichti
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.323 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/3281, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 50.541–55.864 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert 6ce68dfd2adf1d04….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP