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Artikel 2 · BT-Drs. 15/3281 · S. 13

Zu Artikel 2 (Änderung des Beratungshilfegesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Beratungshilfegesetzes)
Zu Nummer 1 (Abkürzung)
Die Gesetzesüberschrift soll durch die bereits bisher üb-
liche, nicht amtliche Abkürzung „BerHG“ ergänzt werden.
Zu Nummer 2 (Streichung der Abschnitte)
Nach der vorgeschlagenen Streichung überflüssiger Vor-
schriften (Nummer 4) hat das Gesetz nur noch 14 Paragra-
fen. Der zweite und dritte Abschnitt hätten jeweils nur noch
einen bzw. zwei Paragrafen. Die Zwischenüberschriften des
Gesetzes sollen daher ganz gestrichen werden.
Zu Nummer 3 (§ 10 – neu –)
Ist ausländisches Recht anzuwenden, kommt Beratungshilfe
bislang gemäß § 2 Abs. 3 nur in Betracht, sofern der Sach-
verhalt Beziehungen zum Inland aufweist. Die Vorgaben
der Richtlinie 2003/8/EG erfordern nunmehr eine Öffnung
des Beratungshilfegesetzes auch für Angelegenheiten, in
denen das Recht anderer Staaten Anwendung findet. Die er-
forderliche Anpassung des Beratungshilfegesetzes soll in
dem neu gefassten § 10 erfolgen, in welchem übersichtlich
alle Regelungen gebündelt werden, die sich mit der grenzü-
berschreitenden Beratungshilfe befassen. Die bisher in § 10
geregelte Änderung der Bundesgebührenordnung für
Rechtsanwälte ist mit der Vollziehung dieser Änderungen
überflüssig geworden.
Zu Absatz 1
Ergänzungsbedarf ist insbesondere aus Artikel 3 Abs. 2
Buchstabe a der Richtlinie abzuleiten, wonach die Prozess-
kostenhilfe nur dann angemessen im Sinne des Absatzes 1
ist, wenn sie eine vorprozessuale Rechtsberatung im Hin-
blick auf eine außergerichtliche Streitbeilegung sicherstellt.
Die Richtlinie fasst somit unter den Begriff der Prozess-
kostenhilfe auch Komplexe, die im deutschen Recht termi-
nologisch der Beratungshilfe zuzuordnen sind. Die zuvor
genannte Vorgabe der Richtlinie soll in Absatz 1 Nr. 1 des
neu geschaffenen § 10 berücksichti

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.323 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/3281, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 50.541–55.864 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert 6ce68dfd2adf1d04….

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