Gesetze / Beamtenversorgungsgesetz
BeamtVG§ 23 Waisengeld
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 17
Nach Gewicht
- VG Köln, 25.01.2017 – 3 K 3556/16
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.2016 – 4 S 1741/15
- VGH Baden-Württemberg, 28.12.2015 – 4 S 2323/14Zitiert von 2
- VG Köln, 23.10.2008 – 15 K 4035/07
- BVerfG, 18.09.1998 – 2 BvR 1476/94Kirchliches Amtsrecht: Reichweite des staatlichen Justizgewährungsanspruchs bei fehlender Erschöpfung des kirchlichen Rechtswegs bezüglich statusrechtlicher Vorfragen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- BGH, 19.04.2007 – IX ZB 269/05Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG Minden, 23.04.2026 – 12 K 1271/20
- BVerwG, 01.03.2018 – 2 C 49/16Beamtenversorgungsrechtlicher Anspruch einer behinderten Waise auf Waisengeld nach der Vollendung des 27. LebensjahresZitiert von 8
- BVerwG, 20.05.2015 – 6 C 7/14Nachversicherung der Beschäftigten der früheren Reichspost; PostnachfolgeunternehmenZitiert von 1
17 Entscheidungen zu § 23 BeamtVG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 23 BeamtVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtVG/23#abs-1 (1) Die Kinder eines verstorbenen Beamten auf Lebenszeit, eines verstorbenen Ruhestandsbeamten oder eines verstorbenen Beamten auf Probe, der an den Folgen einer Dienstbeschädigung (§ 49 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes) verstorben ist oder dem die Entscheidung nach § 49 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes zugestellt war, erhalten Waisengeld, wenn der Beamte die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 erfüllt hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtVG/23#abs-2 (2) Kein Waisengeld erhalten die Kinder eines verstorbenen Ruhestandsbeamten, wenn das Kindschaftsverhältnis durch Annahme als Kind begründet wurde und der Ruhestandsbeamte in diesem Zeitpunkt bereits im Ruhestand war und die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes erreicht hatte. Es kann ihnen jedoch ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Waisengeldes bewilligt werden.