Gesetze / Beamtenstatusgesetz

BeamtStG

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 10.06.2019

VerwaltungsrechtBund27 Entscheidungen

Dieses Gesetz regelt das Statusrecht der Beamtinnen und Beamten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

§ 2