Gesetze / Landesrecht Bayern / BayWoBindG · GVBl. S. 562, 781; 2011 S. 115, BayRS 2330-3-B
Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern
36 Normen · ausgefertigt 23.07.2007 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Anwendungsbereich
- Art 2 Zuständige Stellen, Verordnungsermächtigung
- Art 3 Überlassung an Wohnberechtigte
- Art 4 Erteilung des Wohnberechtigungsscheins, Verordnungsermächtigungen
- Art 5 Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf, Verordnungsermächtigung
- Art 5a Ausgeglichene Bewohnerstruktur
- Art 6 Freistellung, Entlassung aus den Bindungen, Sicherung der Zweckbestimmung, besondere Wohnformen
- Art 7 Kostenmiete
- Art 8 Ermittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete
- Art 9 Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen
- Art 10 Einmalige Leistungen
- Art 11 Einseitige Mieterhöhung
- Art 12 Kündigungsrecht des Mieters
- Art 13 Beginn der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
- Art 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
- Art 15 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
- Art 16 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
- Art 17 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei Zwangsversteigerung
- Art 18 Bestätigung
- Art 19 Höhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen, Verordnungsermächtigung
- Art 20 Berechnung der neuen Jahresleistung
- Art 21 Öffentliche Baudarlehen verschiedener Gläubiger
- Art 22 Entsprechende Anwendung für Wohnungsfürsorgemittel, Verordnungsermächtigung
- Art 23 Mieterhöhung
- Art 24 Gleichstellungen
- Art 25 Wohnheime
- Art 26 Untermietverhältnisse
- Art 27 Erweiterter Anwendungsbereich
- Art 28 Verwaltungszwang
- Art 29 Maßnahmen bei Gesetzesverstößen
- Art 30 Ordnungswidrigkeiten
- Art 31 Weitergehende Verpflichtungen
- Art 32 Verordnungsermächtigung
- Art 33 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
- Art 34 Überleitungsregelungen
- Art 35 Inkrafttreten
- Schlussformel