Gesetze / Landesrecht Bayern / BayWoBindG · GVBl. S. 562, 781; 2011 S. 115, BayRS 2330-3-B

Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern

36 Normen · Ausgangsfassung vom 23.07.2007 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Art. 1 Anwendungsbereich
  2. Art. 2 Zuständige Stellen, Verordnungsermächtigung
  3. Art. 3 Überlassung an Wohnberechtigte
  4. Art. 4 Erteilung des Wohnberechtigungsscheins, Verordnungsermächtigungen
  5. Art. 5 Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf, Verordnungsermächtigung
  6. Art. 5a Ausgeglichene Bewohnerstruktur
  7. Art. 6 Freistellung, Entlassung aus den Bindungen, Sicherung der Zweckbestimmung, besondere Wohnformen
  8. Art. 7 Kostenmiete
  9. Art. 8 Ermittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete
  10. Art. 9 Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen
  11. Art. 10 Einmalige Leistungen
  12. Art. 11 Einseitige Mieterhöhung
  13. Art. 12 Kündigungsrecht des Mieters
  14. Art. 13 Beginn der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
  15. Art. 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
  16. Art. 15 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
  17. Art. 16 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
  18. Art. 17 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei Zwangsversteigerung
  19. Art. 18 Bestätigung
  20. Art. 19 Höhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen, Verordnungsermächtigung
  21. Art. 20 Berechnung der neuen Jahresleistung
  22. Art. 21 Öffentliche Baudarlehen verschiedener Gläubiger
  23. Art. 22 Entsprechende Anwendung für Wohnungsfürsorgemittel, Verordnungsermächtigung
  24. Art. 23 Mieterhöhung
  25. Art. 24 Gleichstellungen
  26. Art. 25 Wohnheime
  27. Art. 26 Untermietverhältnisse
  28. Art. 27 Erweiterter Anwendungsbereich
  29. Art. 28 Verwaltungszwang
  30. Art. 29 Maßnahmen bei Gesetzesverstößen
  31. Art. 30 Ordnungswidrigkeiten
  32. Art. 31 Weitergehende Verpflichtungen
  33. Art. 32 Verordnungsermächtigung
  34. Art. 33 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
  35. Art. 34 Überleitungsregelungen
  36. Art. 35 Inkrafttreten
  37. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    23.07.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2024 (GVBl. S. 265)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.