Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz
BayWoBindGArt 33 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
Stand: 25.08.2026
Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 des Grundgesetzes, Art. 106 Abs. 3 der Verfassung) eingeschränkt.