Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz
BayWoBindGArt 2 Zuständige Stellen, Verordnungsermächtigung
Stand: 25.08.2026
Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (Staatsministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zuständigen Stellen zur Durchführung dieses Gesetzes zu bestimmen.