Gesetze / Landesrecht Bayern / BaySÜG · GVBl. S. 509, BayRS 12-3-I
Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz
42 Normen · ausgefertigt 27.12.1996 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Art 1 Zweck des Gesetzes
- Art 2 Anwendungsbereich des Gesetzes
- Art 3 Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten
- Art 4 Betroffener Personenkreis
- Art 5 Zuständigkeit
- Art 6 Geheimschutzbeauftragter
- Art 7 Verschlußsachen
- Art 8 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
- Art 9 Arten der Sicherheitsüberprüfung
- Art 10 Einfache Sicherheitsüberprüfung
- Art 11 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
- Art 12 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
- Art 13 Befugnis zur Datenerhebung
- Art 14 Maßnahmen der zuständigen Stelle
- Art 15 Sicherheitserklärung
- Art 16 Maßnahmen der mitwirkenden Behörde bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum
- Art 17 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung
- Art 18 Rechte der betroffenen oder mitbetroffenen Person
- Art 19 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
- Art 20 Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
- Art 21 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluß der Sicherheitsüberprüfung
- Art 22 Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung
- Art 23 Sicherheitsakt und Sicherheitsüberprüfungsakt
- Art 24 Aufbewahrung und Vernichtung von Unterlagen
- Art 25 Verarbeiten personenbezogener Daten in Dateien
- Art 26 Übermittlung und Zweckbindung
- Art 27 Berichtigen, Löschen und Einschränken der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art 28 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
- Art 29 Anwendungsbereich
- Art 30 Zuständigkeit
- Art 31 Sicherheitserklärung
- Art 32 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
- Art 33 Aktualisierung
- Art 34 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
- Art 35 Sicherheitsakt der nicht-öffentlichen Stelle
- Art 36 Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien
- Art 37 Reisebeschränkungen
- Art 38 Verhältnis zum Bayerischen Datenschutzgesetz und zur Verordnung (EU) 2016/679
- Art 39 Bußgeld- und Strafvorschriften
- Art 40 Übergangsregelung
- Art 41 (aufgehoben)
- Art 42 Inkrafttreten
- Schlussformel