Gesetze / Landesrecht Bayern / BayRKG · GVBl. S. 133, BayRS 2032-4-1-F

Bayerisches Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter

29 Normen · ausgefertigt 24.04.2001 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Geltungsbereich
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Anspruch auf Reisekostenvergütung
  4. Art 4 Art der Reisekostenvergütung
  5. Art 5 Fahrkostenerstattung
  6. Art 6 Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung
  7. Art 7 Dauer der Dienstreise
  8. Art 8 Tagegeld
  9. Art 9 Übernachtungsgeld
  10. Art 10 Erstattung der Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort
  11. Art 11 Kürzung des Tage- und Übernachtungsgeldes und der Vergütung nach Art. 10 Abs. 1
  12. Art 12 Erstattung der Nebenkosten
  13. Art 13 Erstattung der Auslagen bei Dienstreisen bis zu sechs Stunden Dauer und bei Dienstgängen
  14. Art 14 Bemessung der Reisekostenvergütung in besonderen Fällen
  15. Art 15 Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen
  16. Art 16 Zwischendienstreisen
  17. Art 17 Erkrankung während einer Dienstreise
  18. Art 18 Aufwandsvergütung
  19. Art 19 Pauschvergütung
  20. Art 20 Erstattung der Auslagen für Reisevorbereitungen und bei vorzeitiger Beendigung des Dienstgeschäfts
  21. Art 21 Gerichtsvollzieher
  22. Art 22 Richter
  23. Art 23 Trennungsgeld
  24. Art 24 Erstattung von Auslagen bei Reisen aus besonderem Anlass
  25. Art 25 Ermächtigung und Verwaltungsvorschriften
  26. Art 26 Zuständigkeit, Verordnungsermächtigung
  27. Art 27 Verweisungen
  28. Art 28 Inkrafttreten
  29. Art 29 (aufgehoben)
  30. Schlussformel