Gesetze / Landesrecht Bayern / BayRKG · GVBl. S. 133, BayRS 2032-4-1-F
Bayerisches Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter
29 Normen · ausgefertigt 24.04.2001 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Geltungsbereich
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Anspruch auf Reisekostenvergütung
- Art 4 Art der Reisekostenvergütung
- Art 5 Fahrkostenerstattung
- Art 6 Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung
- Art 7 Dauer der Dienstreise
- Art 8 Tagegeld
- Art 9 Übernachtungsgeld
- Art 10 Erstattung der Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort
- Art 11 Kürzung des Tage- und Übernachtungsgeldes und der Vergütung nach Art. 10 Abs. 1
- Art 12 Erstattung der Nebenkosten
- Art 13 Erstattung der Auslagen bei Dienstreisen bis zu sechs Stunden Dauer und bei Dienstgängen
- Art 14 Bemessung der Reisekostenvergütung in besonderen Fällen
- Art 15 Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen
- Art 16 Zwischendienstreisen
- Art 17 Erkrankung während einer Dienstreise
- Art 18 Aufwandsvergütung
- Art 19 Pauschvergütung
- Art 20 Erstattung der Auslagen für Reisevorbereitungen und bei vorzeitiger Beendigung des Dienstgeschäfts
- Art 21 Gerichtsvollzieher
- Art 22 Richter
- Art 23 Trennungsgeld
- Art 24 Erstattung von Auslagen bei Reisen aus besonderem Anlass
- Art 25 Ermächtigung und Verwaltungsvorschriften
- Art 26 Zuständigkeit, Verordnungsermächtigung
- Art 27 Verweisungen
- Art 28 Inkrafttreten
- Art 29 (aufgehoben)
- Schlussformel