§ 13 Ausschluss vom Wahlrecht
Stand: 10.07.2019
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 13 BWahlG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 29.01.2019 – 2 BvC 62/14 · Wahlrechtsausschluss BundestagswahlZitiert von 98
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2017 – 1 S 1240/16Zitiert von 5
- BVerfG, 15.04.2019 – 2 BvQ 22/19Wahlrechtsausschluss Europawahl - Eilantrag
- BVerfG, 30.07.2024 – 2 BvF 1/23, 2 BvF 3/23, 2 BvE 2/23, 2 BvE 9/23, 2 BvE 10/23, 2 BvR 1523/23, 2 BvR 1547/23 · Bundeswahlgesetz 2023Zitiert von 25
- BVerfG, 14.07.1986 – 2 BvE 2/84, 2 BvR 442/84Steuerliche Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien; Chancenausgleichsregelung bei Parteispenden und Beitragsaufkommen; Beschränkung der WahlkampfkostenerstattungZitiert von 23
- BVerfG, 21.09.1976 – 2 BvR 350/75Beurlaubung von Pfarrern und Kirchenbeamten für die Dauer eines Abgeordnetenmandats im Bundestag oder in den gesetzgebenden Körperschaften eines LandesZitiert von 37
Zuletzt entschieden
- VGH Hessen, 17.12.2021 – 8 A 797/17Zitiert von 2
- BGH, 04.08.2010 – XII ZB 167/10Verfahrenspflegerbestellung: Bestellungsbedürfnis im Verfahren zur Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten; Anforderungen an die Begründung für eine NichtbestellungZitiert von 9
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 BWahlG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.06.2019 Ausfertigung
§ 13 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juni 2019 (BGBl. I 834)
BGBl. 2019 I S. 834
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30.07.2004 Ausfertigung
§ 13 neu gefasst durch Artikel 11 Nr. 2 des Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I 1950)
BGBl. 2004 I S. 1950
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20.06.2002 Ausfertigung
§ 13 neu gefasst durch Artikel 11 Nr. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBl. I 1946)
BGBl. 2002 I S. 1946
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