Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz

BVerfGG

§ 41

Stand: 10.06.2019

Bund4 Entscheidungen

Hat das Bundesverfassungsgericht über einen Antrag sachlich entschieden, so kann er gegen denselben Antragsgegner nur wiederholt werden, wenn er auf neue Tatsachen gestützt wird.

§ 40 § 42