Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 16
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 31
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 08.12.1952 – 1 PBvV 1/52Gutachten des Plenums über bestimmte verfassungsrechtliche Fragen binden die Senate im Urteilsverfahren
- BVerfG, 12.11.1997 – 1 BvR 479/92Arzthaftung bei fehlgeschlagener Sterilisation und fehlerhafter genetischer BeratungZitiert von 44
- BVerfG, 22.10.1997 – 1 BvR 307/94Zitiert von 22
- BVerfG, 03.07.2012 – 2 PBvU 1/11Gesetzgebungszuständigkeit für § 13 Abs. 3 Sätze 2 und 3, § 14 Abs. 1, 2 und 4, § 15 Luftsicherheitsgesetz i. d. F. des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005; Einsatz der Streitkräfte mit spezifisch militärischen Waffen im Rahmen von Art. 35 Abs. 2 Sätze 2 und 3 GG; Eilkompetenz des Bundesministers der Verteidigung für Fälle des Art. 35 Abs. 3 GGZitiert von 14
- BVerfG, 26.10.2004 – 2 BvR 955/00Zitiert von 21
- BVerfG, 14.05.1996 – 2 BvR 1516/93 · Asylrecht; FlughafenverfahrenZitiert von 656
Zuletzt entschieden
- BAG, 27.08.2020 – 8 AZR 62/19Benachteiligung wegen der Religion - KopftuchverbotZitiert von 13
- BVerfG, 06.11.2019 – 1 BvR 276/17Recht auf Vergessen II - Unionsgrundrechte als Kontrollmaßstab hinsichtlich der Anwendung unionsrechtlich vollständig vereinheitlichten Fachrechts - umfassender Grundrechtsschutz im Verfassungsbeschwerdeverfahren umfasst ggf auch Gewährleistungen der Unionsgrundrechte - hier: Auslistungsanspruch gegen Suchmaschinenbetreiber - Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten der Betroffenen nach Art 7 u 8 GrCh (juris: EUGrdRCh), unternehmerischer Freiheit der Suchmaschinenbetreiber (Art 16 EUGrdRCh), Meinungsfreiheit des Inhalteanbieters sowie Informationsinteressen der InternetnutzerZitiert von 70
- BVerfG, 21.06.2016 – 2 BvE 13/13, 2 BvR 2728/13, 2 BvR 2729/13, 2 BvR 2730/13, 2 BvR 2731/13Verfassungsbeschwerden und Anträge im Organstreitverfahren gegen OMT-Programm der EZB erfolglos - Demokratieprinzip als verfassungsrechtliche Grenzen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts - Beschluss und eventuelle Durchführung des OMT-Programms nach Maßgaben der Auslegung durch den EuGH kein Ultra-vires-Akt - keine offensichtliche Verletzung des Verbots der monetären Haushaltsfinanzierung - Beteiligung der Bundesbank an Maßnahmen im Rahmen des OMT-Programms der EZB nur unter den durch den EuGH formulierten MaßgabenZitiert von 22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 16 BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/16#abs-1 (1) Will ein Senat in einer Rechtsfrage von der in einer Entscheidung des anderen Senats enthaltenen Rechtsauffassung abweichen, so entscheidet darüber das Plenum des Bundesverfassungsgerichts.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/16#abs-2 (2) Es ist beschlußfähig, wenn von jedem Senat zwei Drittel seiner Richter anwesend sind.