Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 63 Zusammensetzung des Vorstandes
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/63#abs-1 (1) Die Rechtsanwaltskammer hat einen Vorstand.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/63#abs-2 (2) Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern. Die Kammerversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/63#abs-3 (3) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
Wird zitiert von 29 Entscheidungen zu § 63 BRAO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 23.09.2016 – AnwZ (Brfg) 34/16Anwaltgerichtliches Verfahren wegen Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung: Ablehnung eines Terminsverlegungsantrag; "erheblicher Grund" für eine Terminsverlegung bei Wechsel des Prozessbevollmächtigten
- BGH, 15.10.2012 – AnwZ (Brfg) 45/12Zulassung der Berufung in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen: Form und Verfahren des Widerrufs der Anwaltszulassung als klärungsbedürftige Rechtsfragen
- BVerfG, 25.11.2008 – 1 BvR 848/07Gegenvorstellung und Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (im Anschluss an BVerfGE 107, 395); zur Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Umgehung des Gegenanwalts (§ 12 BORA) und zur berufsrechtlichen Ahndung von Verstößen gegen dieses VerbotZitiert von 103
- BGH, 09.11.2009 – AnwZ (B) 44/09
- BGH, 09.11.2009 – AnwZ (B) 13/09
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 17.07.2026 – 1 AGH 22/26Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Anforderungen an die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 17.07.2026 – 1 AGH 23/26Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Kein Ausschluss der Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch selbst auferlegte Beschränkungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 24.10.2025 – 1.Senat AGH 27/25
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 20.12.2024 – 1 AGH 28/24Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 63 BRAO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.