Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 4 Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts
Stand: 10.06.2019
Zur Rechtsanwaltschaft kann nur zugelassen werden, wer
1.
die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat,
2.
die Eingliederungsvoraussetzungen nach Teil 3 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland erfüllt oder
3.
über eine Bescheinigung nach § 16a Absatz 5 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland verfügt.
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist nicht anzuwenden.
Wird zitiert von 156 Entscheidungen zu § 4 BRAO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 02.07.2018 – AnwZ (Brfg) 49/17Verwaltungsrechtliche Anwaltssache wegen Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Tatbestandsvoraussetzung der anwaltlichen Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers; Einsatz als externer Datenschutzbeauftragter; Berücksichtigung der Berufsausübungsfreiheit und des allgemeinen Gleichheitssatzes
- BVerfG, 14.01.2014 – 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12Unvereinbarkeit der Verwehrung der gleichzeitigen Zulassung einer GmbH als Rechts- und Patentanwaltsgesellschaft (§§ 59e Abs. 2 Satz 1, 59f Abs. 1 BRAO) mit Art. 12 Abs. 1 GGZitiert von 31
- BGH, 22.05.2023 – AnwZ (Brfg) 23/22Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Anspruch auf Aufnahme eines ehemaligen ausländischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer
- BGH, 22.05.2023 – AnwZ (Brfg) 24/22
- BGH, 07.12.2020 – AnwZ (Brfg) 17/20Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulassung eines GmbH-Geschäftsführers als Syndikusrechtsanwalt
- BGH, 15.10.2018 – AnwZ (Brfg) 20/18Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulassung eines angestellten internen Datenschutzbeauftragten einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt als Syndikusanwalt
Zuletzt entschieden
- OVG Sachsen, 21.09.2026 – 2 B 264/26Zulassung zum lehramtlichen Vorbereitungsdienst; Rechtmäßigkeit der Rücknahme wegen begründeter Zweifel an der Verfassungstreue Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 25.03.2026 – 4 E 171/26
- BGH, 01.12.2025 – AnwZ (Brfg) 50/24Erfordernis eigener Kanzleiräume bei Ausübung von Dienstleistungen durch Rechtsanwalt
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 BRAO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.