Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 60 Bildung und Zusammensetzung der Rechtsanwaltskammer
Stand: 01.01.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/60#abs-1 (1) Für den Bezirk eines Oberlandesgerichts wird eine Rechtsanwaltskammer gebildet. Sie hat ihren Sitz am Ort des Oberlandesgerichts.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/60#abs-2 (2) Mitglieder der Rechtsanwaltskammer sind
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/60#abs-3 (3) Die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer erlischt
Wird zitiert von 30 Entscheidungen zu § 60 BRAO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 11.11.2024 – AnwZ (Brfg) 35/23Rechtsmäßigkeit des Kammerbeitrags in Rechtsanwaltskammer für Steuerberater
- Anwaltsgerichtshof Bayern, 25.07.2023 – BayAGH III-4-5/23
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 17.07.2026 – 1 AGH 21/26Anwaltsrecht: Keine Pflichtmitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Geschäftsführer einer Berufsausübungsgesellschaft Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 15.09.2025 – 1 AGH 23/23
- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 10.06.2020 – 1 AGH 31/19Zitiert von 2
- LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 – L 2 R 3561/18Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 10.04.2026 – 1 BvR 1805/20Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Syndikusanwalts bzgl seiner temporären Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Grundlage des § 231 Abs 4b SGB VI (RIS: SGB 6) - Verletzung der Berufsfreiheit oder des Gleichheitsgrundsatzes nicht substantiiert dargelegtZitiert von 1
- BFH, 17.05.2023 – II B 36/22 · Schriftsätze als elektronische DokumenteZitiert von 2
- BFH, 01.10.2020 – VI R 11/18Arbeitslohn bei Übernahme der Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den ArbeitgeberZitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 60 BRAO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.10.2024 Ausfertigung
§ 60 geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323)
BGBl. 2024 I Nr. 323
BGBl. 2024 I Nr. 323
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15.07.2022 Ausfertigung
§ 60 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 15. Juli 2022 (BGBl. I 1146)
BGBl. 2022 I S. 1146
BGBl. 2022 I S. 1146 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
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