§ 44 Daten zu Verurteilten, Beschuldigten und Tatverdächtigen
Stand: 03.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 28.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BPolG/44#abs-1 (1) Die Bundespolizei kann, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, personenbezogene Daten weiterverarbeiten, die sie bei Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung über folgende Personen erlangt hat, soweit dies zur Abwehr von Gefahren im Rahmen der der Bundespolizei nach § 1 Absatz 2 bis 5 oder nach den §§ 2 bis 8 obliegenden Aufgaben erforderlich ist:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BPolG/44#abs-2 (2) Die Bundespolizei kann nach Maßgabe des Absatzes 1 weiterverarbeiten
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BPolG/44#abs-3 (3) Die Bundespolizei kann personenbezogene Daten weiterverarbeiten, um festzustellen, ob die betreffenden Personen die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen. Die Daten dürfen ausschließlich zu diesem Zweck weiterverarbeitet werden. Die Daten sind nach Abschluss der Prüfung, spätestens jedoch nach zwölf Monaten zu löschen, soweit nicht festgestellt wurde, dass die betreffende Person die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BPolG/44#abs-4 (4) Wird der Beschuldigte rechtskräftig freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn unanfechtbar abgelehnt oder das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt, ist die Weiterverarbeitung unzulässig, wenn sich aus den Gründen der Entscheidung ergibt, dass er die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begangen hat.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 44 BPolG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 – 1 S 1468/17Zitiert von 13
- OVG Sachsen, 03.03.2026 – 6 A 259/21
- VG Köln, 02.02.2021 – 20 K 577/19
- BVerwG, 21.01.2019 – 6 B 120/18Polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit einer verdachtsunabhängigen PersonenkontrolleZitiert von 13
- VG Frankfurt am Main, 08.02.2024 – 5 K 2783/20.F
- VG Köln, 18.11.2021 – 20 K 2076/20Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Hannover, 17.09.2025 – 10 A 3111/23Zitiert von 2
- AG Kehl, 22.04.2016 – 3 Cs 302 Js 10848/15
- OVG Niedersachsen, 03.04.2012 – 11 ME 84/12Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 44 BPolG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.