Gesetze / Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG§ 28 Anhörung Beteiligter
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/28#abs-1 (1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/28#abs-2 (2) Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist, insbesondere wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG/28#abs-3 (3) Eine Anhörung unterbleibt, wenn ihr ein zwingendes öffentliches Interesse entgegensteht.
Wird zitiert von 1.992 Entscheidungen zu § 28 VwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Halle, 19.02.2025 – 7 A 141/23 HALZitiert von 3
- VG Halle, 08.05.2025 – 7 B 279/24 HAL
- VGH Bayern, 18.07.2024 – 14 N 23.1190Zitiert von 2
- VG Berlin, 20.11.2019 – 27 K 516.17
- VG Stuttgart, 17.12.2015 – 9 K 895/15
- BVerwG, 14.03.2023 – 8 A 2/22Anordnung der Treuhandverwaltung über inländische Tochterunternehmen des Rosneft-KonzernsZitiert von 32
Zuletzt entschieden
- OVG Sachsen, 21.09.2026 – 2 B 264/26Zulassung zum lehramtlichen Vorbereitungsdienst; Rechtmäßigkeit der Rücknahme wegen begründeter Zweifel an der Verfassungstreue Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 17.09.2026 – 13 B 350/26Krankenhausplanung: Zulässigkeit der Heranziehung von Fallzahlen als Auswahlkriterium bei der Zuweisung einer Leistungsgruppe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 31.08.2026 – 13 B 226/26Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen die Nichtzuweisung einer Leistungsgruppe nach dem Krankenhausplan NRW Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 28 VwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 28 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2639)
BGBl. 2018 I S. 2639
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.