Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung
BLV 2009§ 48 Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung
Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung können zugelassen werden, wenn eine dienstliche Beurteilung nicht zweckmäßig ist. Dies ist insbesondere in herausgehobenen Führungsfunktionen der Fall. Die §§ 28 bis 31 bleiben unberührt.
Wird zitiert von 91 Entscheidungen zu § 48 BLV 2009 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 07.05.2019 – 2 A 15/17Anforderungen an die Erstellung von ProbezeitbeurteilungenZitiert von 72
- BVerwG, 09.05.2019 – 2 C 2/18Zitiert von 11
- BVerwG, 09.05.2019 – 2 C 1/18Erfordernis einer Anlassbeurteilung in einem RegelbeurteilungssystemZitiert von 327
- OVG NRW, 02.04.2009 – 1 B 1833/08Konkurrentenstreit: Anforderungen an die Angabe des Beurteilungszeitraums in einer Anlassbeurteilung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 44
- BVerwG, 19.11.2015 – 2 A 6/13Keine Klagebefugnis bei Auswahlentscheidung über ämtergleiche StellenbesetzungZitiert von 206
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2016 – 4 S 585/16Anforderungen an die Aktualität einer dienstlichen Regelbeurteilung bei einer Auswahlentscheidung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 26.11.2025 – 2 VR 7.25Dienstpostenbezogene Anforderungsmerkmale (hier: Tätigkeit mit operativem Bezug)Zitiert von 5
- VGH Hessen, 13.11.2025 – 1 A 805/24
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2025 – 1 M 125/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 48 BLV 2009 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
16.08.2021 Ausfertigung
§ 48 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. August 2021 (BGBl. I 3582)
BGBl. 2021 I S. 3582
-
28.06.2021 Ausfertigung
§ 48 neu gefasst durch Artikel 14 Abs. 7 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I 2250)
BGBl. 2021 I S. 2250
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.