Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 14 · BT-Drs. 19/26839 · S. 69
Zu Artikel 14 (Folgeänderungen)
Zu Artikel 14 (Folgeänderungen) Artikel 14 enthält Folgeänderungen. Die Verweise im PostPersRG sowie im BEZNG auf § 26 BBG werden an die neue Gliederung des § 26 BBG angepasst. Im BEZNG wird darüber hinaus die veraltete Bezeichnung „Lauf- bahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen“ gestrichen. Der Verweis im BBankG auf § 22 BBG wird an die neue Reihenfolge der Absätze in § 22 BBG angepasst. Drucksache 19/26839 – 70 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Absätze 4 und 5 sind redaktionelle Folgeänderungen zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe c (Aufhebung des Zuschlags zum Unfallruhegehalt). Absatz 6 ist eine Folgeänderung zur Änderung des § 7 BBG (Einfügen eines neuen Satzes 2). Mit Absatz 7 wird der wegen § 21 Absatz 1 BBG nunmehr überflüssige § 48 Absatz 1 BLV gestrichen und im Übrigen angepasst.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26839, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 226.748–227.603 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c0568d2c11ccd42a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP