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Artikel 14 · BT-Drs. 19/26839 · S. 69

Zu Artikel 14 (Folgeänderungen)

Zu Artikel 14 (Folgeänderungen)
Artikel 14 enthält Folgeänderungen. Die Verweise im PostPersRG sowie im BEZNG auf § 26 BBG werden an
die neue Gliederung des § 26 BBG angepasst. Im BEZNG wird darüber hinaus die veraltete Bezeichnung „Lauf-
bahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen“ gestrichen. Der Verweis im BBankG auf § 22 BBG wird an die
neue Reihenfolge der Absätze in § 22 BBG angepasst.
Drucksache 19/26839                                     – 70 –         Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


Die Absätze 4 und 5 sind redaktionelle Folgeänderungen zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe c (Aufhebung des
Zuschlags zum Unfallruhegehalt).
Absatz 6 ist eine Folgeänderung zur Änderung des § 7 BBG (Einfügen eines neuen Satzes 2). Mit Absatz 7 wird
der wegen § 21 Absatz 1 BBG nunmehr überflüssige § 48 Absatz 1 BLV gestrichen und im Übrigen angepasst.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26839, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 226.748–227.603 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c0568d2c11ccd42a….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP