Gesetze / BKrFQG · BGBl I 2020, 2575

Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr

30 Normen · ausgefertigt 26.11.2020 · 33 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 11.09.2026 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Anwendungsbereich
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. Abschnitt 2 · Qualifikation, Weiterbildung
  5. § 2 Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation
  6. § 3 Mindestalter und Qualifikation der Fahrer
  7. § 4 Besitzstand
  8. § 5 Weiterbildung
  9. § 6 Ausbildungs- und Prüfungsort
  10. § 7 Nachweis der Qualifikation
  11. § 8 Pflicht zum Mitführen des Nachweises
  12. Abschnitt 3 · Ausbildungsstätten
  13. § 9 Anerkennung von Ausbildungsstätten
  14. § 10 Widerruf der Anerkennung, Untersagung der Tätigkeit
  15. § 11 Überwachung anerkannter Ausbildungsstätten
  16. Abschnitt 4 · Berufskraftfahrerqualifikationsregister
  17. § 12 Berufskraftfahrerqualifikationsregister
  18. § 13 Registerführende Behörde
  19. § 14 Inhalt des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters
  20. § 15 Datenübermittlung an den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
  21. § 16 Datenerhebung, -speicherung und -verwendung durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
  22. § 17 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
  23. § 18 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden
  24. § 19 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die zuständigen Stellen und die Ausbildungsstätten
  25. § 20 Überwachungsbefugnis des Kraftfahrt-Bundesamtes
  26. § 21 Datenübermittlung an inländische Behörden und Stellen
  27. § 22 Datenübermittlung an Behörden in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und an Behörden in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  28. § 23 Ausführungsregeln für das automatisierte Verfahren
  29. § 24 Zulässigkeit der Datenübermittlung im automatisierten Verfahren
  30. § 25 Auskunftspflicht gegenüber Fahrern
  31. § 26 Löschung der Daten
  32. Abschnitt 5 · Schlussbestimmungen
  33. § 27 Verordnungsermächtigung
  34. § 28 Bußgeldvorschriften
  35. § 29 (weggefallen)
  36. § 30 Übergangsvorschriften
  37. Anlage (zu § 1 Absatz 3 Nummer 2) Liste über die Zuordnung der Stadt- und Landkreise zum städtischen oder ländlichen Raum

Änderungsverlauf

  1. 11.09.2026 — 1 Norm geändert · § 1 neueste Änderung
  2. 14.03.2026 — 1 Norm geändert · § 7
  3. 06.02.2026 — 13 Normen geändert · §§ 1, 3, 7, 9 und 9 weitere
  4. 01.01.2026 — 1 Norm geändert · § 1
  5. 19.08.2023 — 1 Norm geändert · § 27

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.