Gesetze / BKrFQG · BGBl I 2020, 2575
Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr
30 Normen · ausgefertigt 26.11.2020 · 34 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 14.03.2026 · Änderungen →
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Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Anwendungsbereich
- § 1Anwendungsbereich
- Abschnitt 2 · Qualifikation, Weiterbildung
- § 2Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation
- § 3Mindestalter und Qualifikation der Fahrer
- § 4Besitzstand
- § 5Weiterbildung
- § 6Ausbildungs- und Prüfungsort
- § 7Nachweis der Qualifikation
- § 8Pflicht zum Mitführen des Nachweises
- Abschnitt 3 · Ausbildungsstätten
- § 9Anerkennung von Ausbildungsstätten
- § 10Widerruf der Anerkennung, Untersagung der Tätigkeit
- § 11Überwachung anerkannter Ausbildungsstätten
- Abschnitt 4 · Berufskraftfahrerqualifikationsregister
- § 12Berufskraftfahrerqualifikationsregister
- § 13Registerführende Behörde
- § 14Inhalt des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters
- § 15Datenübermittlung an den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
- § 16Datenerhebung, -speicherung und -verwendung durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
- § 17Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
- § 18Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden
- § 19Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die zuständigen Stellen und die Ausbildungsstätten
- § 20Überwachungsbefugnis des Kraftfahrt-Bundesamtes
- § 21Datenübermittlung an inländische Behörden und Stellen
- § 22Datenübermittlung an Behörden in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und an Behörden in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 23Ausführungsregeln für das automatisierte Verfahren
- § 24Zulässigkeit der Datenübermittlung im automatisierten Verfahren
- § 25Auskunftspflicht gegenüber Fahrern
- § 26Löschung der Daten
- Abschnitt 5 · Schlussbestimmungen
- § 27Verordnungsermächtigung
- § 28Bußgeldvorschriften
- § 29(weggefallen)
- § 30Übergangsvorschriften
- Anlage(zu § 1 Absatz 3 Nummer 2) Liste über die Zuordnung der Stadt- und Landkreise zum städtischen oder ländlichen Raum
Änderungsverlauf
- 14.03.2026 — 1 Norm geändert · § 7 neueste Änderung
- 06.02.2026 — 13 Normen geändert · §§ 1, 3, 7, 9 und 9 weitere
- 01.01.2026 — 1 Norm geändert · § 1
- 19.08.2023 — 1 Norm geändert · § 27
- 09.03.2023 — 1 Norm geändert · § 28
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.