Gesetze / BKrFQG · BGBl I 2020, 2575
Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr
30 Normen · ausgefertigt 26.11.2020 · 33 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 11.09.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Anwendungsbereich
- § 1 Anwendungsbereich
- Abschnitt 2 · Qualifikation, Weiterbildung
- § 2 Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation
- § 3 Mindestalter und Qualifikation der Fahrer
- § 4 Besitzstand
- § 5 Weiterbildung
- § 6 Ausbildungs- und Prüfungsort
- § 7 Nachweis der Qualifikation
- § 8 Pflicht zum Mitführen des Nachweises
- Abschnitt 3 · Ausbildungsstätten
- § 9 Anerkennung von Ausbildungsstätten
- § 10 Widerruf der Anerkennung, Untersagung der Tätigkeit
- § 11 Überwachung anerkannter Ausbildungsstätten
- Abschnitt 4 · Berufskraftfahrerqualifikationsregister
- § 12 Berufskraftfahrerqualifikationsregister
- § 13 Registerführende Behörde
- § 14 Inhalt des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters
- § 15 Datenübermittlung an den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
- § 16 Datenerhebung, -speicherung und -verwendung durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
- § 17 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises
- § 18 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden
- § 19 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die zuständigen Stellen und die Ausbildungsstätten
- § 20 Überwachungsbefugnis des Kraftfahrt-Bundesamtes
- § 21 Datenübermittlung an inländische Behörden und Stellen
- § 22 Datenübermittlung an Behörden in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und an Behörden in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 23 Ausführungsregeln für das automatisierte Verfahren
- § 24 Zulässigkeit der Datenübermittlung im automatisierten Verfahren
- § 25 Auskunftspflicht gegenüber Fahrern
- § 26 Löschung der Daten
- Abschnitt 5 · Schlussbestimmungen
- § 27 Verordnungsermächtigung
- § 28 Bußgeldvorschriften
- § 29 (weggefallen)
- § 30 Übergangsvorschriften
- Anlage (zu § 1 Absatz 3 Nummer 2) Liste über die Zuordnung der Stadt- und Landkreise zum städtischen oder ländlichen Raum
Änderungsverlauf
- 11.09.2026 — 1 Norm geändert · § 1 neueste Änderung
- 14.03.2026 — 1 Norm geändert · § 7
- 06.02.2026 — 13 Normen geändert · §§ 1, 3, 7, 9 und 9 weitere
- 01.01.2026 — 1 Norm geändert · § 1
- 19.08.2023 — 1 Norm geändert · § 27
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.