Gesetze / Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
BKrFQG§ 23 Ausführungsregeln für das automatisierte Verfahren
Stand: 23.05.2021
Das Kraftfahrt-Bundesamt erstellt nach dem jeweiligen Stand der Technik Ausführungsregeln für das automatisierte Verfahren zur Sicherstellung einer rechtskonformen und einheitlichen Datenübermittlung. Es gibt diese Ausführungsregelungen den jeweils betroffenen Verfahrensbeteiligten in geeigneter Form bekannt.