Gesetze / Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

BKrFQG

§ 23 Ausführungsregeln für das automatisierte Verfahren

Stand: 23.05.2021

Bund

Das Kraftfahrt-Bundesamt erstellt nach dem jeweiligen Stand der Technik Ausführungsregeln für das automatisierte Verfahren zur Sicherstellung einer rechtskonformen und einheitlichen Datenübermittlung. Es gibt diese Ausführungsregelungen den jeweils betroffenen Verfahrensbeteiligten in geeigneter Form bekannt.

§ 22 § 24