Gesetze / Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

BKrFQG

§ 26 Löschung der Daten

Stand: 23.05.2021

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BKrFQG%202020/26#abs-1 (1) Die Daten zu den Fahrerqualifizierungsnachweisen werden sechs Jahre nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrerqualifizierungsnachweises aus dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister gelöscht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BKrFQG%202020/26#abs-2 (2) Die Daten zu der Grundqualifikation, der beschleunigten Grundqualifikation und den Weiterbildungen werden elf Jahre nach Abschluss der jeweiligen Grundqualifikations- oder Weiterbildungsmaßnahme automatisiert aus dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister gelöscht.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BKrFQG%202020/26#abs-3 (3) Unbeschadet der Absätze 1 und 2 sind die im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeicherten Daten mit Vollendung des 110. Lebensjahres der betroffenen Person zu löschen.

§ 25 § 27