Gesetze / Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
BKrFQG§ 8 Pflicht zum Mitführen des Nachweises
Stand: 02.12.2020
Fahrer haben den Nachweis über den Erwerb der jeweiligen Qualifikation nach § 7 bei jeder Fahrt mitzuführen und den Kontrollberechtigten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 8 BKrFQG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Freiburg, 29.04.2021 – 6 K 3594/18Zitiert von 1
- FG Münster, 09.08.2016 – 13 K 3218/13 LZitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.