Gesetze / Behindertengleichstellungsgesetz
BGG§ 12d Verordnungsermächtigung
Stand: 10.06.2019
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Bestimmungen zu erlassen über
Änderungsverlauf
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02.06.2021 Ausfertigung
§ 12d eingefügt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I 1387)
BGBl. 2021 I S. 1387
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10.07.2018 Ausfertigung
§ 12d geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (BGBl. I 1117)
BGBl. 2018 I S. 1117
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