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Artikel 3 · BT-Drs. 19/2072 · S. 27

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Die Inhaltsübersicht wird aufgrund der Änderung der Überschriften zu § 12 sowie §§ 12 a- d geändert. Abschnitt
2a wurde eingefügt.

Zu Nummer 2
In § 1 wurde ein neuer Absatz 1a eingefügt, der nun die Legaldefinition für den Begriff der Träger öffentlicher
Gewalt enthält. Bislang erklärte sich dieser Begriff aufgrund der Vielfachen Verwendung in Verbindung mit Ver-
weisen auf die in § 12 Absatz 2 Satz 1 a. F. genannten Institutionen – allerdings ohne dass diese Regelung eine
Drucksache 19/2072                                   – 28 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


Legaldefinition enthielt. Die Einfügung einer Legaldefinition dient einer besseren Verständlichkeit des Gesetzes.
Die bisher enthaltene Auflistung in Absatz 2 Satz 1 ist in Folge zu streichen. Die Änderungen in Absatz 3 sind
erforderlich, da aufgrund der Legaldefinition den Absatz 1a kein Verweis mehr erforderlich ist.

Zu Nummer 3 bis 6
Es handelt sich um Streichungen, die in Folge der in § 1 Absatz 1a neu eingefügten Legaldefinition vorzunehmen
sind.

Zu Nummer 7
Es handelt sich um die Einfügung der Überschrift des neu eingefügten Abschnittes 2a. Dies dient einem besseren
Verständnis, weil es sich hier um einen Abschnitt handelt, der sich hinsichtlich des Anwendungsbereichs von den
sonstigen Regelungen zur Gleichstellung und Barrierefreiheit unterscheidet.

Zu Nummer 8
Der Anwendungsbereich des bisherigen § 12 BGG ist an den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/2102
anzupassen. Dieser geht über die derzeit durch das BGG verpflichteten Träger öffentlicher Gewalt hinaus. Die
Richtlinie macht in Artikel 3 Nummer 1 diesbezüglich die Vorgabe, dass öffentliche Stellen im Sinne der EU-
Vergaberichtlinie (2014/24/EU) zu betrachten sind – es wird auf die Legaldefini

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.306 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/2072 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/2072, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 90.412–108.718 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c0ce8e0383b1924e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP