Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 124
Stand: 10.06.2019
Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, welche das Eigentum an Grundstücken zugunsten der Nachbarn noch anderen als den im Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmten Beschränkungen unterwerfen. Dies gilt insbesondere auch von den Vorschriften, nach welchen Anlagen sowie Bäume und Sträucher nur in einem bestimmten Abstand von der Grenze gehalten werden dürfen.
Wird zitiert von 72 Entscheidungen zu Art 124 BGBEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 12.11.2021 – V ZR 115/20Einschränkung des Grundstückseigentums durch Landesrecht: Gesetzgebungskompetenz des Landes für die Pflicht zur Duldung einer nachträglichen grenzüberschreitenden Wärmedämmung des NachbargebäudesZitiert von 6
- BVerfG, 19.07.2007 – 1 BvR 650/03Zulassung der Revision: Verletzung des Rechts auf Gewaehrung effektiven Rechtsschutzes durch Nichtzulassung bei grundsaetzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 49
- LG Köln, 14.05.2020 – 29 S 223/19
- LG Berlin, 28.01.2021 – 65 S 52/18
- LG Freiburg, 22.01.2015 – 3 S 143/14
- BGH, 20.09.2019 – V ZR 218/18Anspruch auf Beseitigung eines Baums auf Nachbargrundstück wegen ImmissionenZitiert von 18
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 16.10.2025 – 5 U 70/23
- VGH Bayern, 14.08.2025 – 8 ZB 25.457Zitiert von 2
- BayObLG, 07.05.2025 – 102 ZRR 98/24 e
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 124 BGBEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.