Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 910 Überhang
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/910#abs-1 (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/910#abs-2 (2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.
Wird zitiert von 114 Entscheidungen zu § 910 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Karlsruhe, 27.05.2014 – 12 U 168/13Zitiert von 3
- BGH, 11.06.2021 – V ZR 234/19Selbsthilferecht des Grundstücksnachbarn: Beseitigung eines Überhangs bei drohendem Absterben eines Baums oder Verlust seiner StandfestigkeitZitiert von 13
- LG Darmstadt, 16.11.2020 – 26 O 214/20Zitiert von 1
- LG Berlin, 09.09.2019 – 51 S 17/18Zitiert von 1
- AG Brandenburg an der Havel, 11.12.2020 – 31 C 296/19
- BGH, 14.06.2019 – V ZR 102/18Pflicht eines Nachbarn zur Duldung von ÜberwuchsZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 11.09.2026 – 16 K 3947/23Kein Anspruch auf Fällung von Straßenbäumen und Schadensbeseitigung wegen Wurzeleinwuchses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- AG Regensburg, 07.08.2026 – 10 C 2075/25 WEGGrenzbaum: Kein Anspruch auf Beseitigung einer als Hitzeschutz dienenden Eiche aus § 923 Abs. 2 BGB bei Überwiegen des nachbarschaftlichen Erhaltungsinteresses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VGH Bayern, 05.02.2026 – 14 ZB 25.1511
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 910 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.