Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 122
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- BGH, 22.02.2019 – V ZR 136/18Nachbarrecht: Verjährung des Anspruchs des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden herüberragender ÄsteZitiert von 12
- LG Freiburg, 22.01.2015 – 3 S 143/14
- BGH, 12.11.2021 – V ZR 115/20Einschränkung des Grundstückseigentums durch Landesrecht: Gesetzgebungskompetenz des Landes für die Pflicht zur Duldung einer nachträglichen grenzüberschreitenden Wärmedämmung des NachbargebäudesZitiert von 6
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, welche die Rechte des Eigentümers eines Grundstücks in Ansehung der auf der Grenze oder auf dem Nachbargrundstück stehenden Obstbäume abweichend von den Vorschriften des § 910 und des § 923 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmen.