Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 937 Voraussetzungen, Ausschluss bei Kenntnis
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/937#abs-1 (1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/937#abs-2 (2) Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht.
Wird zitiert von 34 Entscheidungen zu § 937 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 19.07.2019 – V ZR 255/17Einwand der Ersitzung gegen einen Herausgabeanspruch für ein Kunstwerk: Beweislast des früheren Besitzers für die Bösgläubigkeit des Erwerbers; sekundäre Darlegungslast des Besitzers für seinen guten Glauben bei dem Erwerb des Eigenbesitzes; Widerlegung der behaupteten Umstände des Erwerbs der Sache; Nachforschungspflicht bei dem Erwerb von GemäldenZitiert von 89
- AG Köln, 02.03.2022 – 125 C 193/21
- BGH, 22.01.2016 – V ZR 27/14Erbbaurechtsvertrag mit einer niedersächsischen Gemeinde: Unwirksamkeit wegen fehlender Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde; Erwerb des Erbbaurechts durch Ersitzung und Kondiktionsansprüche des GrundstückseigentümersZitiert von 7
- OLG Nürnberg, 18.03.2022 – 15 U 3747/19
- BGH, 26.06.2026 – V ZR 92/25Herausgabe der Objekte eines Dokumentenarchivs; Sperrwirkung des Abhandenkommens hinsichtlich eines gutgläubigen Erwerbs
- BGH, 21.07.2023 – V ZR 112/22Anspruch auf Löschung der Suchmeldung eines Kulturgutes auf der Internetseite der Lost Art-Datenbank: Internationale Zuständigkeit bei rügeloser Einlassung des Beklagten mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union; Eigentumsbeeinträchtigung durch eine solche SuchmeldungZitiert von 16
Zuletzt entschieden
- VG Schleswig, 30.11.2023 – 2 A 64/22Zitiert von 1
- LG Erfurt, 05.10.2023 – 8 O 641/23
- BGH, 23.09.2022 – V ZR 148/21Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bezüglich der Gutgläubigkeit beim gutgläubigen Erwerb eines GebrauchtwagensZitiert von 11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 937 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.