Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 938 Vermutung des Eigenbesitzes
Stand: 10.06.2019
Hat jemand eine Sache am Anfang und am Ende eines Zeitraums im Eigenbesitz gehabt, so wird vermutet, dass sein Eigenbesitz auch in der Zwischenzeit bestanden habe.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 938 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 08.02.2019 – V ZR 176/17Finanzielle Förderung des Baues von Sozialwohnungen durch eine Gemeinde: Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ohne zeitliche Befristung für die Gemeinde zur Sicherung ihrer Belegungsrechte; entsprechende Anwendung der Regelung bei Teilnichtigkeit auf die unwirksame Vereinbarung zeitlich unbefristeter BelegungsrechteZitiert von 13
- KG, 06.04.2020 – 7 W 32/19
- KG, 19.05.2014 – 12 W 57/12Zitiert von 1
- OLG Hamm, 13.10.2011 – I-5 W 48/11
- LG Essen, 04.05.2011 – 1 O 101/11
- OLG Hamm, 22.03.1999 – 30 W 25/99
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