Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2325#abs-1 (1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2325#abs-2 (2) Eine verbrauchbare Sache kommt mit dem Werte in Ansatz, den sie zur Zeit der Schenkung hatte. Ein anderer Gegenstand kommt mit dem Werte in Ansatz, den er zur Zeit des Erbfalls hat; hatte er zur Zeit der Schenkung einen geringeren Wert, so wird nur dieser in Ansatz gebracht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2325#abs-3 (3) Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt. Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt. Ist die Schenkung an den Ehegatten erfolgt, so beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe.
Wird zitiert von 242 Entscheidungen zu § 2325 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 24.06.2026 – IV ZR 141/25Pflichtteilsergänzungsanspruch: Beginn der Zehnjahresfrist im Falle einer Grundstücksübertragung gegen ein Leibrentenversprechen
- BGH, 28.04.2010 – IV ZR 230/08Pflichtteilsrecht: Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei schenkweiser Zuwendung der Todesfallleistung eines Lebensversicherungsvertrages an einen Dritten im Wege eines widerruflichen Bezugsrechts
- BGH, 28.04.2010 – IV ZR 73/08Pflichtteilsrecht: Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei schenkweiser Zuwendung der Todesfallleistung eines Lebensversicherungsvertrages an einen Dritten im Wege eines widerruflichen BezugsrechtsZitiert von 24
- OLG Hamm, 11.10.2011 – I-10 U 97/09
- OLG Hamm, 27.10.2016 – 10 U 61/07Pflichtteilsergänzung: Wertermittlung eines geschenkten Betriebsvermögens und Berücksichtigung latenter Ertragsteuern Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- OLG Saarbrücken, 15.11.2023 – 5 U 35/23Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 16.09.2026 – IV ZB 4/26Pflichtteilsrecht: Wert des Beschwerdegegenstands bei Verurteilung des Erben zur Auskunftserteilung im Stufenverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Düsseldorf, 08.05.2026 – 7 U 11/25
- OLG Hamm, 05.03.2026 – 10 U 78/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2325 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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24.09.2009 Ausfertigung
§ 2325 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. September 2009 (BGBl. I 3142)
BGBl. 2009 I S. 3142
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.