Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 221
Nach Gewicht
- BGH, 24.06.2026 – IV ZR 141/25Pflichtteilsergänzungsanspruch: Beginn der Zehnjahresfrist im Falle einer Grundstücksübertragung gegen ein Leibrentenversprechen
- BGH, 28.04.2010 – IV ZR 230/08Pflichtteilsrecht: Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei schenkweiser Zuwendung der Todesfallleistung eines Lebensversicherungsvertrages an einen Dritten im Wege eines widerruflichen Bezugsrechts
- BGH, 28.04.2010 – IV ZR 73/08Pflichtteilsrecht: Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei schenkweiser Zuwendung der Todesfallleistung eines Lebensversicherungsvertrages an einen Dritten im Wege eines widerruflichen BezugsrechtsZitiert von 24
- OLG Hamm, 11.10.2011 – I-10 U 97/09
- OLG Hamm, 27.10.2016 – 10 U 61/07Pflichtteilsergänzung: Wertermittlung eines geschenkten Betriebsvermögens und Berücksichtigung latenter Ertragsteuern KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Saarbrücken, 15.11.2023 – 5 U 35/23Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 05.03.2026 – 10 U 78/25
- OLG Zweibrücken, 25.02.2026 – 8 U 48/24
- OLG Hamm, 12.02.2026 – 10 U 38/25
221 Entscheidungen zu § 2325 BGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2325 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2325#abs-1 (1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2325#abs-2 (2) Eine verbrauchbare Sache kommt mit dem Werte in Ansatz, den sie zur Zeit der Schenkung hatte. Ein anderer Gegenstand kommt mit dem Werte in Ansatz, den er zur Zeit des Erbfalls hat; hatte er zur Zeit der Schenkung einen geringeren Wert, so wird nur dieser in Ansatz gebracht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2325#abs-3 (3) Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt. Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt. Ist die Schenkung an den Ehegatten erfolgt, so beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe.