Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 92 Verbrauchbare Sachen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/92#abs-1 (1) Verbrauchbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, deren bestimmungsmäßiger Gebrauch in dem Verbrauch oder in der Veräußerung besteht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/92#abs-2 (2) Als verbrauchbar gelten auch bewegliche Sachen, die zu einem Warenlager oder zu einem sonstigen Sachinbegriff gehören, dessen bestimmungsmäßiger Gebrauch in der Veräußerung der einzelnen Sachen besteht.
Wird zitiert von 63 Entscheidungen zu § 92 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Kiel, 12.06.2008 – 12 O 377/05
- BGH, 25.10.2022 – 4 StR 268/22Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Brandstiftung an einer LagerhalleZitiert von 2
- BGH, 02.04.1963 – 1 StR 66/63
- OLG Hamm, 05.06.2025 – 24 U 57/22
- OLG Düsseldorf, 17.12.2024 – 23 U 121/23
- LG Paderborn, 23.11.2024 – 3 O 234/22Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Itzehoe, 05.12.2023 – 7 O 350/21
- OLG Dresden, 14.07.2023 – 22 U 2509/21
- LG Magdeburg, 14.03.2023 – 2 O 1150/21Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 92 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.