Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 708 Gestaltungsfreiheit
Stand: 01.01.2024
Von den Vorschriften dieses Kapitels kann durch den Gesellschaftsvertrag abgewichen werden, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGBStand: 01.01.2024
Von den Vorschriften dieses Kapitels kann durch den Gesellschaftsvertrag abgewichen werden, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist.