Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 891 Gesetzliche Vermutung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/891#abs-1 (1) Ist im Grundbuch für jemand ein Recht eingetragen, so wird vermutet, dass ihm das Recht zustehe.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/891#abs-2 (2) Ist im Grundbuch ein eingetragenes Recht gelöscht, so wird vermutet, dass das Recht nicht bestehe.
Wird zitiert von 300 Entscheidungen zu § 891 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Brandenburg, 29.06.2023 – 5 U 81/20
- OLG Brandenburg, 04.08.2022 – 5 U 81/22
- VGH Bayern, 12.04.2021 – 8 ZB 21.23Straßenrecht: Keine Erforderlichkeit der Zustimmung Dritter zur Widmung einer Ortsstraße bei Grundbucheintragung des Trägers der Straßenbaulast als Alleineigentümer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 50
- FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 – 7 K 215/06
- OLG Brandenburg, 24.03.2022 – 5 U 96/19Zitiert von 3
- OLG Frankfurt am Main, 05.01.2012 – 20 W 242/11Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG München, 20.07.2026 – 34 Wx 112/26 eGrundbuchrecht: Verfügungsbefugnis des Nachlassinsolvenzverwalters an Nachlassgegenständen nach vollzogener Nachlassteilung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VGH Bayern, 02.02.2026 – 8 C 25.2351
- VGH Bayern, 02.02.2026 – 8 C 25.2350
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 891 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.