Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 825 Bestimmung zu sexuellen Handlungen
Stand: 10.06.2019
Wer einen anderen durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen bestimmt, ist ihm zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 825 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 26.11.2019 – 21 U 4/19Bauträgervertrag: Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung wegen gravierender Mängel; örtliche Zuständigkeit für die Vollstreckungsgegenklage aus einer notariellen Urkunde Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 16.09.2016 – VGS 1/16Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld
- BGH, 10.03.1955 – 4 StR 616/54Zitiert von 2
- OVG NRW, 29.12.2025 – 12 A 1067/24
- LG Köln, 13.06.2023 – 5 O 197/22Zitiert von 2
- OLG Köln, 17.08.2022 – 22 U 30/22Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- LG Bonn, 06.04.2022 – 28 KLs-77 Js 590/21 SE-2/22
- LG Duisburg, 12.10.2015 – 3 O 390/14Zitiert von 2
- LG Duisburg, 09.10.2015 – 3 O 389/14Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 825 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.07.2002 Ausfertigung
§ 825 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2002 (BGBl. I 2674)
BGBl. 2002 I S. 2674
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