Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

Stand: 10.06.2019

Bund7.101 Entscheidungen

Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

§ 825 § 827