Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Wird zitiert von 8.003 Entscheidungen zu § 826 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Celle, 30.09.2022 – 13 Kap 1/16Zitiert von 3
- BGH, 21.07.2026 – II ZB 21/22Kapitalmarktrecht: Voraussetzungen einer Haftung wegen sittenwidriger Schädigung durch Ad-hoc- und Pressemitteilungen beim Beteiligungsaufbau im KapMuG-Verfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Köln, 07.12.2006 – 22 O 410/03Zitiert von 9
- LG Stuttgart, 13.06.2008 – 15 O 228/07Zitiert von 1
- OLG Stuttgart, 28.03.2024 – 24 MK 1/21Musterfeststellungsklage: Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen in Gestalt einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung sowie der Strategie A Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- OLG Karlsruhe, 08.06.2021 – 17 U 1162/19Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BGH, 06.10.2026 – VIa ZR 1024/23Nichtzulassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag zur Kenntnis verfassungsmäßiger Vertreter Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Stuttgart, 06.10.2026 – 16a U 652/21Abgasskandal: Ausscheiden von Schadensersatzansprüchen wegen Fehlens tatsächlicher Anhaltspunkte für ein sittenwidriges Verhalten des Herstellers beim Motor EA 288 Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 15.09.2026 – VIa ZB 2/24Zivilprozessrecht: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung aus mehreren selbständigen Gründen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 826 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.