Gesetze / Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GmbHG§ 43 Haftung der Geschäftsführer
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GmbHG/43#abs-1 (1) Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GmbHG/43#abs-2 (2) Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GmbHG/43#abs-3 (3) Insbesondere sind sie zum Ersatz verpflichtet, wenn den Bestimmungen des § 30 zuwider Zahlungen aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft gemacht oder den Bestimmungen des § 33 zuwider eigene Geschäftsanteile der Gesellschaft erworben worden sind. Auf den Ersatzanspruch finden die Bestimmungen in § 9b Abs. 1 entsprechende Anwendung. Soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft erforderlich ist, wird die Verpflichtung der Geschäftsführer dadurch nicht aufgehoben, daß dieselben in Befolgung eines Beschlusses der Gesellschafter gehandelt haben.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GmbHG/43#abs-4 (4) Die Ansprüche auf Grund der vorstehenden Bestimmungen verjähren in fünf Jahren.
Wird zitiert von 563 Entscheidungen zu § 43 GmbHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 27.07.2023 – 6 U 1/22 (Kart)
- OLG Brandenburg, 16.01.2019 – 7 U 104/16
- OLG Hamm, 08.03.2023 – 8 U 198/20
- OLG München, 23.01.2019 – 7 U 2822/17
- OLG Köln, 08.03.2001 – 18 U 109/00
- BGH, 29.09.2008 – II ZR 234/07GmbH-Recht: Keine Anwendung der Grundsätze der Sekundärverjährung auf Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- LG Hagen, 04.08.2026 – 3 T 110/26Insolvenzverwaltervergütung: Kein weitergehender Zuschlag zur Regelvergütung bei Abgeltung des Mehraufwands durch eine infolge Massemehrung gestiegene Regelvergütung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 15.07.2026 – 8 U 57/25Geschäftsführerhaftung: Erstattungspflicht für nach Eintritt der Überschuldung geleistete Zahlungen bei Weiterleitung zweckgebundener Darlehensmittel an Konzerngesellschaften Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Düsseldorf, 16.04.2026 – 12 U 25/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 43 GmbHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.