Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 843 Geldrente oder Kapitalabfindung
Stand: 17.08.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/843#abs-1 (1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/843#abs-2 (2) Auf die Rente findet die Vorschrift des § 760 Anwendung. Ob, in welcher Art und für welchen Betrag der Ersatzpflichtige Sicherheit zu leisten hat, bestimmt sich nach den Umständen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/843#abs-3 (3) Statt der Rente kann der Verletzte eine Abfindung in Kapital verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/843#abs-4 (4) Der Anspruch wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein anderer dem Verletzten Unterhalt zu gewähren hat.
Wird zitiert von 404 Entscheidungen zu § 843 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 15.06.2004 – VI ZR 60/03Zitiert von 2
- OLG München, 23.12.2022 – 13 U 1972/18Zitiert von 4
- LG Essen, 05.11.2007 – 3 O 364/99
- OLG Nürnberg, 07.11.2022 – 5 U 2610/21
- LG Amberg, 01.10.2021 – 24 O 1019/15Zitiert von 1
- BGH, 09.04.2019 – VI ZR 377/17(Umfang der vermehrten Bedürfnisse des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall)Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 09.07.2026 – 5 W 15/26Prozesskostenhilfe: Kein Haushaltsführungsschaden für die Mitversorgung volljähriger, nicht unterhaltsberechtigter Kinder im Haushalt Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Köln, 17.03.2026 – 25 O 171/20Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 15.01.2026 – 8 U 3/26 (vormals 12 U 124/24)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 843 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.