Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 630 Pflicht zur Zeugniserteilung
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 176
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LAG Hamm, 17.06.1999 – 4 Sa 2587/98Zitiert von 3
- LAG Hamm, 27.02.1997 – 4 Sa 1691/96Zitiert von 6
- LAG Hamm, 27.04.2000 – 4 Sa 1018/99Zitiert von 3
- ArbG Berlin, 14.12.2012 – 28 Ca 16143/12
- ArbG Berlin, 29.08.2014 – 28 Ca 6704/14
- LAG Hamm, 28.03.2000 – 4 Sa 1578/99Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 22.10.2025 – 4 U 9/24
- BAG, 18.06.2025 – 2 AZR 97/24 (B)
- BAG, 18.06.2025 – 2 AZR 99/24 (B)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 630 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Das Zeugnis kann mit Einwilligung des Verpflichteten in elektronischer Form erteilt werden. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.