Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/630a#abs-1 (1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/630a#abs-2 (2) Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Wird zitiert von 303 Entscheidungen zu § 630a BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Hagen, 21.01.2022 – 4 O 311/20
- OLG Köln, 10.06.2022 – 6 U 204/21Zitiert von 3
- BGH, 12.05.2022 – III ZR 78/21Anspruch der Betreiberin einer Praxis für Ergotherapie auf Zahlung einer Ausfallpauschale für kurzfristig abgesagte Termine zur Behandlung minderjähriger Kinder: Behandlungsvertrag zwischen den Eltern und dem Behandelnden; Vergütungsanspruch bei Annahmeverzug; Vereinbarung eines Behandlungstermins als kalendermäßige Bestimmung; rechtliche Unmöglichkeit der Leistungsbewirkung bei Nichtbeachtung von Bestimmungen einer CoronaschutzverordnungZitiert von 3
- BGH, 09.12.2021 – I ZR 146/20Wettbewerbsverstoß im Internet: Auslegung des für die Zulässigkeit der Werbung für eine ärztliche Fernbehandlung maßgeblichen Begriffs der "allgemein anerkannten fachlichen Standards"; Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Verletzungshandlungen - Werbung für FernbehandlungZitiert von 29
- OLG Zweibrücken, 26.06.2018 – 5 U 22/18Zitiert von 2
- OLG Celle, 17.07.2023 – 1 U 76/22
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 22.09.2026 – 101 AR 132/26 eGerichtsstandsbestimmung: Keine ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts nach § 71 Abs. 2 Nr. 9 GVG für Klagen gegen einen Krankenversicherer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 23.07.2026 – 13 B 623/26
- LG Paderborn, 08.06.2026 – 4 O 107/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 630a BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.