Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 584b Verspätete Rückgabe
Stand: 10.06.2019
Gibt der Pächter den gepachteten Gegenstand nach der Beendigung des Pachtverhältnisses nicht zurück, so kann der Verpächter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Pacht nach dem Verhältnis verlangen, in dem die Nutzungen, die der Pächter während dieser Zeit gezogen hat oder hätte ziehen können, zu den Nutzungen des ganzen Pachtjahrs stehen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu § 584b BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 04.04.2022 – 22 U 191/21Zitiert von 2
- OLG Koblenz, 02.06.2005 – 5 U 266/05
- LG Bonn, 03.02.2021 – 1 O 40/20
- OLG Hamm, 26.08.2009 – 30 U 217/08
- OLG Frankfurt am Main, 18.10.2024 – 26 Sch 7/24
- OLG Brandenburg, 11.08.2010 – 3 U 150/09
Zuletzt entschieden
- BGH, 07.08.2024 – XII ZR 113/22Pachtvertrag über eine Eisenbahninfrastruktureinrichtung: Ansprüche des Verpächters gegen den Pächter und Inhaber der zum Betrieb der Eisenbahninfrastruktur erforderlichen Unternehmensgenehmigung nach Beendigung des VertragsZitiert von 1
- KG, 26.10.2023 – 8 U 94/22
- OLG Düsseldorf, 06.06.2023 – 13 W 2/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 584b BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.