Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 581 Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/581#abs-1 (1) Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren. Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter die vereinbarte Pacht zu entrichten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/581#abs-2 (2) Auf den Pachtvertrag mit Ausnahme des Landpachtvertrags sind, soweit sich nicht aus den §§ 582 bis 584b etwas anderes ergibt, die Vorschriften über den Mietvertrag entsprechend anzuwenden.
Wird zitiert von 368 Entscheidungen zu § 581 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 18.05.2022 – 2 W 45/21
- BGH, 15.12.2021 – VII ZB 38/20Klauselerteilungsverfahren für eine notarielle Urkunde: Rechtsnachfolge bei Eintritt des Erwerbers eines verpachteten Grundstücks in die Rechte des Pachtvertrags; Nachweis des Eintritts in den PachtvertragZitiert von 3
- BGH, 13.07.2011 – XII ZR 189/09Gewerberaummiete: Rauchverbot als Mangel einer verpachteten Gaststätte und Pflicht des Verpächters zur Einrichtung eines Raucherbereichs durch BaumaßnahmenZitiert von 38
- OLG München, 12.07.2018 – 32 U 2417/17Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 09.11.2010 – I-24 U 223/09
- OLG Hamm, 26.08.2009 – 30 U 217/08
Zuletzt entschieden
- BGH, 23.07.2026 – III ZR 9/26Kündigung eines in einer Kleingartenanlage gelegenen Pachtgrundstücks mit Gemeinschaftseinrichtungen
- BGH, 23.07.2026 – III ZR 11/26
- OLG Karlsruhe, 20.03.2026 – 14 U 128/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 581 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.