Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 558b Zustimmung zur Mieterhöhung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 190
Nach Gewicht
- BGH, 17.10.2018 – VIII ZR 94/17Zustimmung des Wohnraummieters zur Mieterhöhung: Anwendbarkeit des Widerrufsrechts bei im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträgen; für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem bei Verwendung eines individuellen AnschreibensZitiert von 15
- BGH, 29.04.2020 – VIII ZR 355/18Mieterhöhungsverlangen: Verfahrensförmlichkeiten als Teil der Klagebegründetheit; Heranziehung des Berliner Mietspiegels für vom Spiegel ausgenommenen Wohnungen; Anwendbarkeit des Mietbegrenzungsgesetzes für vor dem Stichtag erhobene ErhöhungsverlangenZitiert von 58
- BGH, 25.09.2013 – VIII ZR 280/12Wohnraummiete: Mieterhöhungserklärung zu einem späteren, als dem sich nach dem Gesetz ergebenden Zeitraum und außerordentliches Kündigungsrecht des MietersZitiert von 2
- AG Gelsenkirchen-Buer, 13.02.2014 – 23 C 15/12Zitiert von 1
- BGH, 06.04.2022 – VIII ZR 219/20Mieterhöhungsverfahren: Berechtigung des Vermieters zur Ermäßigung seines formell ordnungsgemäßen vorprozessualen Erhöhungsverlangens mit Erhebung der ZustimmungsklageZitiert von 11
- AG Tempelhof-Kreuzberg, 18.08.2020 – 4 C 113/19Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- AG Bonn, 11.12.2025 – 202 C 107/25
- OLG Düsseldorf, 30.10.2025 – 20 U 48/24
- AG Mitte, 11.09.2025 – 6 C 5023/25
190 Entscheidungen zu § 558b BGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 558b BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/558b#abs-1 (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/558b#abs-2 (2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/558b#abs-3 (3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen, das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/558b#abs-4 (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.