Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/561#abs-1 (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/561#abs-2 (2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Wird zitiert von 20 Entscheidungen zu § 561 BGB →
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Nach Gewicht
- BGH, 25.09.2013 – VIII ZR 280/12Wohnraummiete: Mieterhöhungserklärung zu einem späteren, als dem sich nach dem Gesetz ergebenden Zeitraum und außerordentliches Kündigungsrecht des MietersZitiert von 2
- LG Frankfurt (Oder), 20.11.2012 – 16 S 47/12
- AG Hanau, 22.02.2019 – 32 C 167/18
- ArbG Berlin, 12.08.2016 – 28 Ca 6951/16
- BGH, 16.12.2020 – VIII ZR 367/18Wohnraummiete: Modernisierungszuschlag nach Erhöhung der Miete auf Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete; Begrenzung der ZuschlagshöheZitiert von 11
- BGH, 11.12.2019 – VIII ZR 234/18Wirksamkeit einer Mieterhöhungsvereinbarung trotz unrichtiger Angabe der WohnflächeZitiert von 33
Zuletzt entschieden
- BGH, 12.10.2021 – VIII ZR 51/20Wohnraummietvertrag: Mietminderung bei Verkleinerung des Fahrradkellers aufgrund zu duldender ModernisierungsmaßnahmenZitiert von 3
- BGH, 18.03.2021 – VIII ZR 305/19Wohnraummiete: Zulässigkeit einer Modernisierungsankündigung in zeitlicher Hinsicht; ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung nach der Übergangsregelung; Zusendung der Modernisierungsankündigung mehr als elf Monate vor dem geplanten AusführungsbeginnZitiert von 9
- KG, 08.01.2018 – 8 U 21/17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 561 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.