Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 556f Ausnahmen
Stand: 10.06.2019
§ 556d ist nicht anzuwenden auf eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird. Die §§ 556d und 556e sind nicht anzuwenden auf die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.
Wird zitiert von 76 Entscheidungen zu § 556f BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 11.11.2020 – VIII ZR 369/18Wohnraummiete in Berlin: Neuvermietung einer modernisierten Wohnung nach Leerstand und Ausnahme von der Begrenzung der Miethöhe in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten; Begriff der umfassenden Modernisierung und eines wesentlichen BauaufwandesZitiert von 23
- BGH, 01.07.2026 – VIII ZR 50/23Ausnahme von Mietpreisbremse bei Wiedernutzbarmachung eines Gebäudes zu Wohnzwecken durch Schadensbeseitigung; Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüche an Rechtsdienstleister
- LG Hamburg, 18.07.2023 – 316 S 56/22
- BGH, 27.11.2024 – VIII ZR 36/23Umfang der Auskunftspflicht bei Erstvermietung nach ModernisierungZitiert von 1
- LG Berlin, 13.12.2023 – 64 S 210/21
- BVerfG, 18.07.2019 – 1 BvL 1/18, 1 BvL 4/18, 1 BvR 1595/18Anträge gegen die "Mietpreisbremse" erfolglos - Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 S 1 GG), der Vertragsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) oder des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art 3 Abs 1 GG) durch § 556d Abs 1 BGB - Verordnungsermächtigung in § 556d Abs 2 BGB entspricht den Vorgaben des Art 80 Abs 1 S 2 GG - Berliner Mietenbegrenzungsverordnung (juris: MietBegrV BE) mit der Verfassung vereinbarZitiert von 96
Zuletzt entschieden
- BGH, 01.07.2026 – VIII ZR 211/23Rechtsschutzbedürfnis für Auskunftsklagen sowie Ermittlung des Gegenstandswerts bei Mietherabsetzungsbegehren im Rahmen der MietpreisbremseZitiert von 1
- BGH, 01.07.2026 – VIII ZR 125/23Auswirkungen einer unterlassenen Auskunft des Vermieters im Vormietverhältnis auf die im Nachmietverhältnis geschuldete Vormiete nach der MietpreisbremseZitiert von 2
- BVerfG, 08.01.2026 – 1 BvR 183/25Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verlängerung der "Mietpreisbremse" - Eingriff in Eigentumsgarantie der Vermieter weiterhin gerechtfertigt - zudem keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 19.05.2020
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 556f BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.