Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 555 Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe
Stand: 10.06.2019
Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 555 BGB →
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- BGH, 14.10.2009 – VIII ZR 272/08Zitiert von 4
- LG Freiburg, 07.03.2013 – 3 S 7/13
- LG Köln, 28.11.2022 – 15 O 288/22
- AG Neubrandenburg, 07.09.2017 – 103 C 192/17
- LG Berlin, 21.10.2021 – 67 S 140/21
- AG Köln, 12.10.2012 – 221 C 441/10
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.03.2013 Ausfertigung
§ 555 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. März 2013 (BGBl. I 434)
BGBl. 2013 I S. 434
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