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Artikel 1 · BT-Drs. 17/10485 · S. 17
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz- buchs – BGB) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Im Mietrecht wird im Untertitel 2 (Mietverhältnisse über Wohnraum) ein neues Kapitel 1a über Erhaltungs- und Mo- dernisierungsmaßnahmen eingefügt. Deshalb ist die amt- liche Inhaltsübersicht des BGB anzupassen. Zu Nummer 2 (§ 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln) § 536 Absatz 1a regelt neu, dass Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs während einer zusammenhängenden Dauer von drei Monaten nicht zu einer Minderung führen, soweit die Beeinträchtigungen aufgrund einer Maßnahme eintreten, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Num- mer 1 dient. Hierdurch sollen energetische Modernisierun- gen erleichtert werden. Die Regelung erfasst zudem nur Fälle, in denen die Tauglichkeit nach § 536 Absatz 1 Satz 2 gemindert ist. Wird die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nach § 536 Absatz 1 Satz 1 völlig aufgehoben, was nur in Ausnahmefällen vorkommen dürfte, bleibt das Minde- rungsrecht erhalten. Ist die Wohnung also unbewohnbar, ist der Mieter nach wie vor von der Zahlung der Miete befreit. Drucksache 17/10485 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Der Minderungsausschluss gilt auch insoweit, als die ener- getische Modernisierung zugleich der Erhaltung der Miet- sache dient, beispielsweise bei einer Wärmedämmung der Fassade mit gleichzeitiger Erneuerung des Außenputzes. Die Befristung des Minderungsausschlusses stellt einen Anreiz für den Vermieter dar, die Baumaßnahme zügig abzuwi- ckeln, und sorgt zudem für einen angemessen Ausgleich der Interessen von Mietern und Vermieter. Sofern eine energetische Modernisierungsmaßnahme mit anderen Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen ver- bunden ist, kommt es für die Reichweite des Minderungs- ausschlusses darauf an,
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 59.949 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/10485, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 65.765–125.714 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3 · Prüfwert efe18e2d1b444cf4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP