§ 709 Vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung
Stand: 10.06.2019
Andere Urteile sind gegen eine der Höhe nach zu bestimmende Sicherheit für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Soweit wegen einer Geldforderung zu vollstrecken ist, genügt es, wenn die Höhe der Sicherheitsleistung in einem bestimmten Verhältnis zur Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages angegeben wird. Handelt es sich um ein Urteil, das ein Versäumnisurteil aufrechterhält, so ist auszusprechen, dass die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil nur gegen Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden darf.
Wird zitiert von 27.013 Entscheidungen zu § 709 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Frankfurt am Main, 16.02.2024 – 21 U 65/23Zitiert von 7
- OLG Hamm, 09.01.2019 – 12 U 123/18Bauhandwerkersicherung: Bemessung der Sicherheitsleistung nach § 709 ZPO nach der Höhe der Bauhandwerkersicherheitsleistung nebst Kostenzuschlag Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 84
- BGH, 22.02.2024 – III ZB 65/23Nachholung von Entscheidung über BerufungszulassungZitiert von 3
- BGH, 13.11.2014 – VII ZB 16/13Vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung: Nebenkosten und Kosten des Rechtsstreits als Teil des auf Grund eines Urteils vollstreckbaren BetragesZitiert von 2
- BGH, 13.07.2017 – I ZB 94/16Streitwertbemessung: Wert der Beschwer bei AuskunftsanspruchZitiert von 20
- OLG Frankfurt am Main, 24.06.2024 – 29 U 100/22Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.