Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch

Stand: 10.06.2019

MietrechtBund100 Entscheidungen

Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.

§ 540 § 542